| blueSIP Rufnummernzuteilung |
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| 11.08.2006 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Verfügbarkeit blueSIP bietet die Möglichkeit, Rufnummern aus allen deutschen Ortsnetzen zu vergeben. Die Rufnummern werden blueSIP Premium Vertragskunden*, die einen Wohn- oder Firmensitz im jeweiligen Ortsnetz nachweisen, auf Wunsch zugeteilt. blueSIP bietet - je nach Bedarf - verschiedene Rufnummern an:
Konditionen Für die Zuteilung erhebt blueSIP eine Zuteilungsgebühr und ggf. einen Zuschlag für 3 Rufnummern. Rufnummernblöcke mit 10 oder 100 Rufnummern sind zuschlagsfrei. Die Zuteilung erfolgt nach den Richtlinien der Bundesnetzagentur. Zugeteilte Rufnummern sind weiter portierbar. Für eine "Wegportierung" erhebt blueSIP eine Bearbeitungspauschale. Technische Einschränkung Bitte beachten Sie, dass bei der Nutzung von zugeteilten oder portierten Rufnummern das Absetzen eines Notrufs (110, 112) derzeit aus technischen Gründen nicht aus allen Ortsnetzen möglich ist. blueSIP empfiehlt daher eine Hybridlösung, bei der bestimmte Rufnummern (z.B. 110, 112) im SIP-Router oder SIP-Gateway mittels statischer Routen über eine bestehende Festnetzleitung terminiert werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, Notrufe über ein Mobiltelefon abzusetzen.
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| Letzte Aktualisierung ( 30.06.2008 ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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