Lexikon
Begriff | Definition |
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B-Teilnehmer | Als B-Teilnehmer bezeichnet man bei einer Wählverbindung den Teilnehmer, der vom A-Teilnehmer angewählt wurde. |
Bandbreite | Siehe Datenübertragungsrate |
BNetzA | siehe Bundesnetzagentur |
Breitband | Die Breitband Technologie nutzt die Bandbreite eines Übertragungskanals (Kupfer- oder Glasfaserkabel) durch Teilung mehrerer Signale. Durch eine Breitband-Anbindung können verschiedene Sprach-, Video-, und Datenimpulse gleichzeitig übertragen werden. Zum Beispiel werden DSL Verbindungen darüber realisiert, hierbei spricht man dann von einem Breitbandanschluss. |
Breitbandausbau Initiative Bayern | Ziel des Freistaats Bayern ist bis 2018 flächendeckend Hochgeschwindigkeitsnetze zu schaffen und das moderne Breitband für Bürger und Unternehmen zum Standard zu machen. Eine besondere Rolle spielt dabei vor allem der Ausbau in ländlichen Gebieten. Am 9. Juli 2014 wurde das Förderprogramm durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesenwicklung und Heimat von der EU-Komission genehmigt. Damit stehen für den Breitbandausbau in Bayern 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Welche Kommunen sich im Förderverfahren befinden kann hier eingesehen werden: www.schnelles-internet-in-bayern.de |
Bundesnetzagentur | Die Bundesnetzagentur (Abkürzung „BNetzA“) reguliert und gewährleistet einen wirksamen Wettbewerb und einen diskriminierungsfreien Netzzugang in den Sektoren Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Die Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, für die Einhaltung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), des Postgesetzes (PostG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu sorgen. Dazu gehören die Überwachung der Märkte und die Festlegung bzw. Genehmigung von Netznutzungsentgelten. Zudem ist die Bundesnetzagentur verantwortlich für die Umsetzung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes. www.bundesnetzagentur.de |